Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer: Regeln und Bußgeld

Im Herbst liegt morgens oft dichter Nebel über den Straßen. Doch wann darf die Nebelschlussleuchte an, wann die Nebelscheinwerfer – und wie schnell darf man noch fahren? Wir erklären die Regeln der StVO mit Fundstellen, die Bußgelder 2026 und was ADAC und DEKRA raten.
Kurz und knapp
Die Nebelschlussleuchte ist nur erlaubt, wenn Nebel die Sicht unter 50 Meter drückt (§ 17 Abs. 3 StVO). Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee leuchten. Unter 50 Metern Sicht gilt höchstens 50 km/h. Falsches Nebellicht kostet 20 bis 35 Euro, aber keinen Punkt.
- unter 50 mSichtweite für die Nebelschlussleuchte
- max. 50 km/hbei Sicht unter 50 m
- 20–35 €Bußgeld für falsches Nebellicht
- 60 €+ 1 Punkt ohne Abblendlicht außerorts
Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?
Nur dann, wenn Nebel die Sicht auf weniger als 50 Meter drückt. So steht es in § 17 Absatz 3 Satz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Beide Bedingungen müssen zusammenkommen: Es muss Nebel sein, und man muss weniger als 50 Meter weit sehen. Das gilt auf der Autobahn genauso wie auf der Landstraße und innerorts.
Starker Regen oder dichtes Schneetreiben allein reichen nach dem Wortlaut nicht – auch wenn die Sicht dabei schlecht ist (t-online, 09/2026). Der Grund: Die Nebelschlussleuchte ist sehr hell. Sie ist etwa 20-mal heller als normale Rückleuchten (Auto Zeitung, 10/2024) und blendet bei klarer Luft oder Regen den Hintermann. Deshalb gehört sie sofort wieder ausgeschaltet, sobald die Sicht über 50 Meter steigt (ADAC, 10/2025).
Eine Pflicht, die Nebelschlussleuchte einzuschalten, gibt es nicht. Die StVO regelt nur, wann sie erlaubt ist. Wer sie bei dichtem Nebel auslässt, begeht also keine Ordnungswidrigkeit – verschenkt aber Sicherheit, weil das eigene Auto von hinten später gesehen wird (ADAC, 09/2026).

Wann sind Nebelscheinwerfer erlaubt?
Nebelscheinwerfer dürfen leuchten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern (§ 17 Abs. 3 Satz 2 StVO). Anders als bei der Nebelschlussleuchte ist hier also auch starker Regen oder Schneefall ein zulässiger Grund. Eine feste Meterangabe nennt das Gesetz für die Nebelscheinwerfer nicht.
Sind zwei Nebelscheinwerfer eingeschaltet, genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung des Standlichts, also der Begrenzungsleuchten (§ 17 Abs. 3 Satz 3 StVO). Wichtig ist, das Licht bei schlechter Sicht von Hand einzuschalten, weil Lichtautomatiken Nebel meist nicht erkennen (ADAC, 09/2026). Bei klarer Sicht – etwa abends auf trockener Straße – sind Nebelscheinwerfer dagegen verboten, auch wenn sie gut aussehen.
| Licht (StVO) | Erlaubt bzw. vorgeschrieben | Pflicht? |
|---|---|---|
| Abblendlicht § 17 Abs. 3 S. 1 | jederzeit; bei erheblicher Sichtbehinderung auch am Tag vorgeschrieben | Ja |
| Nebelscheinwerfer § 17 Abs. 3 S. 2 | bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen | Nein |
| Nebelschlussleuchte § 17 Abs. 3 S. 5 | nur bei Nebel und Sicht unter 50 m | Nein |
| Fernlicht § 17 Abs. 2 | nicht auf beleuchteten Straßen; bei Gegenverkehr abblenden | Nein, im Nebel ungeeignet |
| Tagfahrlicht § 17 Abs. 3 S. 1 | nur bei guter Sicht | ersetzt kein Abblendlicht |
Straßenverkehrs-Ordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.01.2026 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.11.2026); Hinweise zu Fernlicht und Tagfahrlicht nach ADAC und DEKRA.
Wie erkenne ich 50 Meter Sichtweite?
Am einfachsten an den Leitpfosten. Die weißen Pfosten am Straßenrand stehen auf Landstraßen und Autobahnen im Abstand von 50 Metern. Können Sie den nächsten Pfosten nicht mehr erkennen, liegt die Sicht unter 50 Metern – dann ist die Nebelschlussleuchte erlaubt und es gilt höchstens Tempo 50 (ADAC, 09/2026).

Wichtig ist der Unterschied zur Abblendlicht-Pflicht. Abblendlicht ist schon viel früher vorgeschrieben: Gerichte haben daraus Richtwerte abgeleitet – auf der Autobahn bei weniger als etwa 150 Metern Sicht, außerorts bei etwa 100 Metern und innerorts bei etwa 60 Metern (ADAC, 09/2026). Diese Werte stehen nicht im Gesetz, helfen aber bei der Einschätzung.
Wie schnell darf man bei Nebel fahren?
Bei einer Sichtweite unter 50 Metern durch Nebel, Schneefall oder Regen gilt höchstens 50 km/h – auch auf der Autobahn (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO). Wenn nötig, müssen Sie noch langsamer fahren. Entscheidend ist die Sichtweite, nicht der Schalter: Tempo 50 gilt also auch dann, wenn die Nebelschlussleuchte aus ist.
Unabhängig davon gilt das Fahren auf Sicht: Sie müssen innerhalb der Strecke anhalten können, die Sie überblicken (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO). Als Abstand empfiehlt der ADAC die Faustregel „Abstand in Metern gleich Tempo in km/h“ – bei 50 km/h also mindestens 50 Meter (ADAC, 10/2025).

Welche Bußgelder drohen?
Wer Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer ohne Grund einschaltet, zahlt 20 Euro Verwarnungsgeld – mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Punkte gibt es dafür nicht. Teurer wird es beim Abblendlicht und beim Tempo.
| Verstoß | Euro | Pkt. | Nr. |
|---|---|---|---|
| Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer unzulässig benutzt | 20 € | – | 73 |
| … mit Gefährdung | 25 € | – | 73.1 |
| … mit Sachbeschädigung | 35 € | – | 73.2 |
| Innerorts am Tag trotz erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht | 25 € | – | 75 |
| Außerorts am Tag trotz erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht | 60 € | 1 | 76 |
| Nicht angepasste Geschwindigkeit, z. B. bei Nebel | 100 € | 1 | 8.1 |
| Bei Sicht unter 50 m schneller als 50 km/h | 80 € | 1 | 9 |
| … mehr als 20 km/h zu schnell | nach Tempo-Tabelle, Fahrverbot möglich | nach FeV | 9.3 |
Nr. = laufende Nummer der BKatV-Anlage, Pkt. = Punkte in Flensburg. Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Anlage, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.08.2026; Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.11.2026). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich Regelsätze über 55 € (§ 3 Abs. 3 BKatV); der ADAC nennt für Nr. 76 dann 75 € bzw. 90 € und 1 Punkt.
Warum reicht Tagfahrlicht bei Nebel nicht?
Weil Tagfahrlicht nur vorn leuchtet. Die Rückleuchten bleiben dunkel, das Auto ist von hinten im Nebel kaum zu sehen. Erst mit dem Abblendlicht gehen auch die Schlussleuchten an (DEKRA, 02/2025; ADAC, 10/2025).
Auch auf die Lichtautomatik ist bei Nebel kein Verlass. Die meisten Sensoren unterscheiden nur zwischen hell und dunkel. Bei Nebel am Tag, Nieselregen oder Gischt bleibt oft nur das Tagfahrlicht an (DEKRA, 02/2025). Schalten Sie das Abblendlicht deshalb von Hand ein. Die Nebelschlussleuchte lässt sich ohnehin nur zusammen mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern einschalten (§ 53d Abs. 4 StVZO).

Was schreibt die Technik vor?
Die Nebelschlussleuchte ist für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die schneller als 60 km/h fahren können, Pflicht – und zwar eine oder zwei (§ 53d Abs. 2 StVZO). Sie leuchtet rot (§ 53d Abs. 1 StVZO), sitzt 250 bis 1.000 Millimeter über der Fahrbahn und muss mehr als 100 Millimeter vom Bremslicht entfernt sein. Hat ein Auto nur eine, muss sie in der Mitte oder auf der linken Seite sitzen (§ 53d Abs. 3 StVZO). Im Cockpit zeigt eine gelbe Kontrollleuchte an, dass sie eingeschaltet ist (§ 53d Abs. 5 StVZO).
Nebelscheinwerfer sind dagegen nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt: zwei Stück bei Autos, weiß oder hellgelb, nicht höher als das Abblendlicht und so eingestellt, dass sie nicht blenden (§ 52 Abs. 1 StVZO). Ihre Kontrollleuchte im Cockpit ist grün (ADAC, 09/2026). Viele moderne Autos nutzen die Nebelscheinwerfer zusätzlich als Abbiegelicht – der ADAC nennt das eine kostengünstige Lösung, aber nur einen Kompromiss, weil die Nebelscheinwerfer dafür nicht optimiert sind (ADAC, 07/2023).
Wie fahre ich bei Nebel am sichersten?
Die wichtigsten Regeln von ADAC und DEKRA in Kürze:
- Abblendlicht von Hand einschalten, nicht auf die Automatik verlassen (DEKRA, 02/2025).
- Kein Fernlicht: Die Wassertröpfchen werfen das Licht zurück, die Sicht wird schlechter (ADAC, 10/2025).
- Abstand mindestens so viele Meter wie km/h auf dem Tacho, bei Tempo 50 also 50 Meter (ADAC, 10/2025).
- Nicht an die Rückleuchten des Vordermanns hängen – Sie müssen innerhalb Ihrer Sichtweite anhalten können (DEKRA, 02/2025).
- Vor einer Nebelwand rechtzeitig vom Gas, nicht abrupt bremsen und die eigene Spur halten (ADAC, 09/2026).
- Bei Nebel auf Überholmanöver verzichten; Scheinwerfer und Leuchten bei Stopps kontrollieren und säubern (ADAC Nordbaden, 10/2021).
- Nebelschlussleuchte ausschalten, sobald die Sicht wieder über 50 Meter liegt.

Gelten in Österreich andere Regeln?
Ja, teilweise. Nach Angaben des ÖAMTC ist die Nebelschlussleuchte in Österreich nur zusätzlich zum Abblendlicht und nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel erlaubt; eine feste 50-Meter-Grenze nennt der Club nicht. Sie muss ausgeschaltet werden, wenn jemand dicht dahinter fährt oder die Sichtbehinderung endet. Für falsche Lichtnutzung nennt der ÖAMTC Strafen ab 36 Euro (Organmandat) (ÖAMTC, ohne Datum, abgerufen 11/2026).
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Häufige Fragen zu Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern
Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?
Nur wenn Nebel die Sichtweite unter 50 Meter senkt, so regelt es § 17 Absatz 3 Satz 5 StVO. Das gilt innerorts, außerorts und auf der Autobahn. Steigt die Sicht wieder über 50 Meter, muss die Leuchte aus, weil sie sonst den nachfolgenden Verkehr blendet.
Was kostet die Nebelschlussleuchte ohne Nebel?
Wer die Nebelschlussleuchte unzulässig benutzt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 20 Euro Verwarnungsgeld. Mit Gefährdung anderer sind es 25 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es dafür nicht. Dasselbe gilt für Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht.
Darf man Nebelscheinwerfer bei Regen einschalten?
Ja, wenn Regen oder Schneefall die Sicht erheblich behindern. § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO erlaubt Nebelscheinwerfer bei Nebel, Schneefall oder Regen. Bei normalem Regen mit guter Sicht oder bei trockener Straße sind sie dagegen nicht erlaubt.
Darf die Nebelschlussleuchte bei Starkregen oder Schneefall an?
Nein. Nach dem Wortlaut der StVO ist die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel mit weniger als 50 Metern Sicht zulässig. Starkregen oder Schneefall allein reichen nicht, auch wenn die Sicht dabei schlecht ist. Nebelscheinwerfer und Abblendlicht sind in diesem Fall die richtige Wahl.
Muss man die Nebelschlussleuchte bei Nebel einschalten?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist bei erheblicher Sichtbehinderung aber das Abblendlicht, auch am Tag. Wer außerorts darauf verzichtet, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt. Die Nebelschlussleuchte macht das Auto bei dichtem Nebel von hinten früher sichtbar.
Wie schnell darf man bei Nebel fahren?
Liegt die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 Metern, gilt höchstens 50 km/h, auch auf der Autobahn (§ 3 Absatz 1 StVO). Wer schneller fährt, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt. Bei mehr als 20 km/h zu viel gelten die höheren Sätze der Tempotabelle.
Welches Symbol hat die Nebelschlussleuchte?
Die Kontrollleuchte der Nebelschlussleuchte ist gelb oder orange und zeigt einen nach rechts gerichteten Lichtkegel. Die gelbe Anzeige ist in § 53d Absatz 5 StVZO vorgeschrieben. Die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer leuchtet dagegen grün. So lassen sich beide im Cockpit gut unterscheiden.
Warum hat mein Auto nur eine Nebelschlussleuchte?
Das ist erlaubt. § 53d StVZO schreibt eine oder zwei Nebelschlussleuchten vor. Hat ein Fahrzeug nur eine, muss sie in der Mitte oder auf der linken Seite sitzen. Viele Hersteller bauen sie deshalb nur links in die Heckleuchte oder den Stoßfänger ein.
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Stand November 2026. Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung §§ 3, 17 (Stand 30.01.2026), Bußgeldkatalog-Verordnung mit Anlage (Stand 12.08.2026), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung §§ 52, 53d, Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 13 (alle gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.11.2026); ADAC (Fahren bei Nebel 09/2026, Abblendlicht 11/2025, Lichtassistenten 07/2023; ADAC Nordbaden, Pressemeldungen 10/2025 und 10/2021); DEKRA (Lichtautomatik bei Nebel, 02/2025); ÖAMTC (Kfz-Beleuchtung); t-online Mobilität (Nebellicht, 09/2026); Auto Zeitung (Nebelschlussleuchte, 10/2024). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 03.11.2026.
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