Zum Hauptinhalt springen

 

 

Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten und Ablauf 2026

Škoda Kodiaq auf einer regennassen Landstraße im November

Der nächste Stichtag steht fest: Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 gegen das neue EU-Dokument getauscht sein. Wir zeigen, welche Frist für Ihren Führerschein gilt, was der Umtausch kostet und wie er abläuft. Alle Angaben sind mit Gesetzestext, Behörden- und ADAC-Quellen belegt.

Kurz und knapp

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Als Nächstes sind Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004 dran: Frist ist der 19. Januar 2027. Der Umtausch kostet laut Bundesverkehrsministerium 26,50 Euro plus Passfoto. Eine Prüfung ist nicht nötig. Wer die Frist verpasst, riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld.

  • 19.01.2027Frist für Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004 (FeV Anlage 8e)
  • 26,50 €Gebühr laut BMV, ggf. plus 6,50 € Direktversand
  • 10 €Verwarnungsgeld bei abgelaufenem Dokument
  • 15 JahreGültigkeit des neuen Kartenführerscheins (§ 24a FeV)

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Das gilt für den grauen und den rosa Papierführerschein ebenso wie für den ersten Kartenführerschein im Scheckkartenformat. So steht es in § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das alte Dokument seine Gültigkeit.

Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG). Sie verlangt, dass bis zum 19. Januar 2033 in der ganzen EU nur noch ein einheitliches, fälschungssicheres Muster im Umlauf ist. Wie die Länder dorthin kommen, dürfen sie selbst regeln. Deutschland hat sich für einen gestaffelten Umtausch entschieden. Laut Bundesverkehrsministerium (BMV) sind rund 42 Millionen Führerscheine betroffen. Der ADAC nannte Ende 2023 rund 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013.

Warum wird gestaffelt getauscht?

Den Anfang machten die ältesten Papierführerscheine. Das BMV begründet das mit zwei Punkten. Erstens sind diese Dokumente kaum fälschungssicher. Zweitens waren sie noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst. Mit dem Umtausch landen die Daten dort. Die Befristung auf 15 Jahre soll laut Bundesregierung zusätzlich Fälschungen erschweren, weil Foto und Daten regelmäßig erneuert werden.

Wichtig: Getauscht wird nur das Dokument. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Sie müssen keine Fahrprüfung wiederholen und keine ärztliche Untersuchung machen. Die Bundesregierung nennt den Umtausch eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit.

Welche Umtausch-Frist gilt für meinen Führerschein?

Das hängt von der Art des Führerscheins ab. Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, zählt Ihr Geburtsjahr. Bei Kartenführerscheinen ab 1999 zählt das Ausstellungsjahr des Dokuments. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2027. Sie betrifft Kartenführerscheine, die 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden.

Kartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999)

AusstellungsjahrUmtausch bis spätestensStatus am 01.11.2026
1999 bis 200119.01.2026abgelaufen
2002 bis 200419.01.2027nächste Frist
2005 bis 200719.01.2028offen
200819.01.2029offen
200919.01.2030offen
201019.01.2031offen
201119.01.2032offen
2012 bis 18.01.201319.01.2033offen

Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998)

GeburtsjahrUmtausch bis spätestensStatus am 01.11.2026
vor 195319.01.2033offen
1953 bis 195819.07.2022abgelaufen
1959 bis 196419.01.2023abgelaufen
1965 bis 197019.01.2024abgelaufen
1971 oder später19.01.2025abgelaufen

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 (gesetze-im-internet.de, Abruf 01.11.2026). Für Inhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr der 19.01.2033.

Eine Ausnahme gibt es für ältere Menschen. Wer vor 1953 geboren ist, hat in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 Zeit, egal ob Papier- oder Kartenführerschein. Alle Papierführerscheine von Inhabern mit Geburtsjahr 1953 oder später hätten dagegen schon getauscht sein müssen. Gleiches gilt seit Januar 2026 für Karten aus den Jahren 1999 bis 2001.

Wie finde ich mein Ausstellungsjahr?

Maßgeblich ist das Datum, an dem das Dokument ausgestellt wurde. Das Datum, an dem Sie eine Klasse erworben haben, spielt keine Rolle. Darauf weist der ADAC ausdrücklich hin. Wer zum Beispiel 1995 die Prüfung bestanden und 2003 einen Kartenführerschein erhalten hat, muss bis zum 19. Januar 2027 tauschen. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Führerscheinstelle. Der ADAC bietet außerdem einen Umtausch-Rechner auf seiner Website an.

Drei Beispiele

  • Jahrgang 1960, Papierführerschein von 1979: Die Frist war der 19.01.2023. Der Umtausch ist überfällig.
  • Jahrgang 1950, Papierführerschein von 1990: Es gilt die Sonderregel für Geburtsjahre vor 1953. Umtausch bis 19.01.2033.
  • Jahrgang 1985, Kartenführerschein von 2006: Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr 2006. Umtausch bis 19.01.2028.

Die Beispiele zeigen: Beim Papierführerschein entscheidet das Geburtsjahr, bei der Karte das Ausstellungsjahr. Wer seinen Papierführerschein zwischendurch gegen eine Karte getauscht hat, zum Beispiel nach einem Verlust oder bei einer neuen Klasse, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr dieser Karte.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das geben die Bundesregierung und der ADAC übereinstimmend an. Der Betrag entspricht dem Regelsatz der Bußgeldkatalog-Verordnung für einen nicht mitgeführten Führerschein (BKatV, Anlage lfd. Nr. 168 in Verbindung mit § 75 Nr. 4 FeV). Laut Bundesregierung können die Länder in Ausnahmefällen auch auf das Verwarnungsgeld verzichten.

Mit Pkw und Motorrad dürfen Sie weiterfahren, denn die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht. Nur das Papier, das sie nachweist, ist ungültig. Anders sieht es bei Lkw- und Busklassen aus. Diese sind ohnehin befristet und folgen nicht dem Stufenplan. Der ADAC warnt, dass Fahren ohne gültige Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis eine Straftat sein kann.

Unangenehmer als die 10 Euro kann der Urlaub werden. Mit einem abgelaufenen Dokument kann es im Ausland Ärger geben, vor allem beim Mietwagen. Dazu mehr weiter unten.

Was kostet es, den Führerschein umzutauschen?

Im Regelfall 26,50 Euro, mit Direktversand 33,00 Euro, plus Passfoto. Die Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Das BMV nennt zwei Positionen: 25,50 Euro für die Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts und 1,00 Euro für die Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister. Bundesregierung und ADAC sprechen vereinfacht von rund 25 Euro.

KostenpunktBetragGrundlage
Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts25,50 €GebOSt Nr. 202.5
Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister1,00 €GebOSt Nr. 126.2
Direktversand durch die Bundesdruckerei (optional)6,50 €Angabe BMV
Besonders hoher Aufwand beim Besitzstand (Einzelfall)10,20–30,70 €GebOSt Nr. 202.6
Biometrisches Passfotoje nach Anbieter–
Summe im Regelfall26,50 € bzw. 33,00 € mit Versandeigene Rechnung

Quellen: BMV, „Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?“ (Stand 20.01.2026); GebOSt, Anlage, Gebühren-Nr. 126.2, 202.5 und 202.6 (gesetze-im-internet.de, Abruf 01.11.2026); Bundesregierung, FAQ Führerschein-Umtausch (21.09.2026).

Die Zusatzgebühr nach Nr. 202.6 kann bei alten Papierführerscheinen anfallen, wenn die Behörde besonders viel Aufwand hat, um Ihre bisherigen Klassen festzustellen. Wer seinen alten Führerschein nicht bei der Behörde am heutigen Wohnort bekommen hat, braucht außerdem eine Karteikartenabschrift. Ob dafür Kosten entstehen, erfahren Sie bei der ausstellenden Behörde.

Rechenbeispiel

Ein Kartenführerschein aus dem Jahr 2003 soll getauscht werden. Die Gebühren betragen 25,50 plus 1,00 Euro, also 26,50 Euro. Lassen Sie sich die neue Karte direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken, kommen 6,50 Euro hinzu. Das ergibt 33,00 Euro. Dazu kommt das Passfoto. Wer nach dem 19. Januar 2027 ohne neue Karte kontrolliert wird, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld und muss trotzdem tauschen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

Drei Dinge reichen im Regelfall. BMV, Bundesregierung und ADAC nennen übereinstimmend:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der bisherige Führerschein im Original
  • nur wenn der alte Führerschein von einer anderen Behörde stammt: eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

Die Karteikartenabschrift beantragen Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat. Das geht laut Bundesregierung und ADAC per Post, telefonisch oder oft auch online. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.

Wie läuft der Umtausch ab, und geht das auch online?

Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts, manchmal auch im Bürgeramt. Ob ein Online-Antrag möglich ist, kann laut BMV nur die zuständige Behörde beantworten. Einheitlich geregelt ist das nicht. Fragen Sie deshalb vorab auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach. Die Bundesregierung empfiehlt, früh einen Termin zu buchen.

  • Frist prüfen: Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahr mit der Tabelle oben abgleichen.
  • Bei fremder Ausstellungsbehörde: Karteikartenabschrift anfordern.
  • Termin bei der Führerscheinstelle buchen oder Online-Antrag nutzen, falls angeboten.
  • Antrag stellen, Unterlagen vorlegen, Gebühr bezahlen.
  • Neue Karte abholen oder per Direktversand erhalten.

Wie lange es bis zur neuen Karte dauert, hängt von der Behörde ab. Wer bis kurz vor dem 19. Januar 2027 wartet, muss mit vollen Terminkalendern rechnen. Den alten Führerschein dürfen Sie laut BMV auf Wunsch behalten, nachdem die Behörde ihn ungültig gemacht hat.

Škoda Kodiaq auf nasser Landstraße, Heckansicht
Bis zum 19.01.2027 müssen Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004 getauscht sein.

Welche Klassen stehen nach dem Umtausch im Führerschein?

Ihre bisherigen Rechte bleiben erhalten. Die alten Klassen werden in die heutigen EU-Klassen übertragen. Die Grundlage ist Anlage 3 der FeV. Weil die alten Klassen oft mehr erlaubten als die neuen, stehen im neuen Dokument häufig mehrere Klassen mit Schlüsselzahlen. Diese Zahlen schränken die Klasse ein und gehören immer dazu.

Am häufigsten ist die alte Klasse 3. Laut ADAC und BMV wird sie beim Umtausch zu B, BE, C1 und C1E, dazu AM und L. Wer die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, bekommt zusätzlich A1 für Leichtkrafträder. C1 und C1E gelten unbefristet. Damit dürfen Sie wie bisher Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.

Eine Besonderheit ist die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79. Sie deckt schwere Züge ab, die Sie mit der alten Klasse 3 fahren durften, etwa Kombinationen über 12 Tonnen mit höchstens drei Achsen. Diese Berechtigung endet mit dem 50. Geburtstag. Wer vorher umtauscht, bekommt sie auf Antrag ins neue Dokument. Wer sie danach behalten will, muss eine Verlängerung mit ärztlichem Nachweis beantragen. Die Klasse T für Traktoren gibt es nur auf Antrag und nur für Land- und Forstwirte.

Auch Motorradfahrer verlieren nichts. Aus der alten Klasse 1 oder 1a, erteilt vor 1989, werden laut ADAC die Klassen A, A2, A1, AM und L. Für Motorradführerscheine gelten nach Angabe der Bundesregierung dieselben Umtauschfristen wie für Pkw.

Alte KlasseNeue Klassen (vereinfacht)
3 (vor 01.04.1980)B, BE, C1, C1E, AM, L, A1, auf Antrag CE 79
3 (ab 01.04.1980)B, BE, C1, C1E, AM, L, auf Antrag CE 79
1 / 1a (vor 01.01.1989)A, A2, A1, AM, L
1b (nach 31.12.1988)A1, AM, L
4 (vor 01.04.1980)A1, AM, L
5 (vor 01.01.1989)AM, L

Quellen: ADAC, Umtauschtabelle Führerscheinklassen alt und neu (26.01.2026) und Ratgeber Führerscheinklasse 3 (21.01.2026); BMV, Besitzstand und Übergangsregelungen (26.03.2026). Die genauen Schlüsselzahlen stehen in Anlage 3 FeV. Klasse T nur auf Antrag für Land- und Forstwirtschaft.

Was gilt für Lkw- und Busführerscheine?

Für Berufskraftfahrer gelten andere Regeln. Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden nach § 23 Absatz 1 FeV für höchstens fünf Jahre erteilt. Wer sie verlängert, bekommt ohnehin regelmäßig ein neues Dokument. Der Stufenplan aus Anlage 8e spielt für diese Klassen deshalb laut ADAC keine Rolle. Unbefristet sind dagegen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Entscheidend ist hier die Gültigkeit der Klasse selbst. Ist eine befristete Lkw- oder Busklasse abgelaufen, fehlt nicht nur ein gültiges Papier, sondern die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge. Darum ist das Risiko deutlich höher als beim Pkw. Eine Ausnahme bilden C1 und C1E aus der alten Klasse 3: Sie bleiben als Besitzstand unbefristet. Prüfen Sie im Zweifel die Daten in Ihrem Führerschein oder fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.

Was gilt im Urlaub und bei Wohnsitz im Ausland?

Im Urlaub kann ein abgelaufenes Dokument Probleme machen. Der ADAC nennt vor allem die Anmietung eines Mietwagens. Dort zählt das Dokument, das Sie vorlegen. Wer im Winter oder Frühjahr 2027 verreist und einen Führerschein aus 2002 bis 2004 hat, sollte also vorher tauschen.

Wer dauerhaft in einem anderen EU- oder EWR-Staat lebt, wendet sich an die Behörde vor Ort. Für Deutsche außerhalb von EU und EWR beschreibt das BMV einen eigenen Weg. Sie beantragen den Umtausch bei der deutschen Behörde, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Die neue Karte wird an eine Auslandsvertretung oder einen Honorarkonsul geschickt. Dort wird sie gegen Vorlage des alten Dokuments ausgehändigt. Kann der alte Führerschein nicht abgegeben werden, ist laut BMV auch eine eidesstattliche Versicherung möglich. Wer im Ausland lebt und in Deutschland fahren will, braucht ebenfalls ein gültiges Dokument. Ein abgelaufener Führerschein ist in Deutschland laut BMV ungültig.

Wie ist der Führerschein-Umtausch in Österreich geregelt?

Einen Stufenplan wie in Deutschland gibt es in Österreich derzeit nicht. Laut ÖAMTC bleiben alte Papier- und Scheckkartenführerscheine dort bis zum 18. Jänner 2033 gültig. Ab dem 19. Jänner 2033 gilt nur noch der aktuelle EU-Kartenführerschein. Ein Umtausch kostet in Österreich seit 1. Juli 2025 laut ÖAMTC 73 Euro. Zuständig für neue Dokumente ist laut ÖAMTC der Staat, in dem Sie wohnen. Für deutsche Führerscheine von Inhabern mit Wohnsitz in Deutschland gelten die Fristen der FeV.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Das Dokument gilt 15 Jahre. Das regelt § 24a Absatz 1 FeV für alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden. Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Danach brauchen Sie ein neues Dokument. Auch dafür sind laut ADAC keine Prüfung und keine ärztliche Untersuchung nötig, sofern es um Pkw- und Motorradklassen geht. Die Fahrerlaubnis selbst ist bei diesen Klassen weiterhin unbefristet.

Was sollten Sie jetzt tun?

Schauen Sie heute auf Ihren Führerschein. Ist es eine Karte aus 2002, 2003 oder 2004, haben Sie noch gut elf Wochen bis zum 19. Januar 2027. Buchen Sie jetzt einen Termin und klären Sie, ob Sie eine Karteikartenabschrift brauchen. Fällt Ihr Dokument in eine spätere Gruppe, notieren Sie sich das Datum. Ist Ihre Frist schon abgelaufen, tauschen Sie so bald wie möglich. Fahren dürfen Sie weiterhin, bei einer Kontrolle droht aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wer nach dem Kauf eines neuen Autos ohnehin Behördengänge plant, kann den Umtausch gleich mit erledigen. Für die Winterzeit lohnt außerdem ein Blick auf die Winterreifenpflicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.

Neues Auto, neuer Führerschein?

Als EU-Neuwagen kommt das Auto fabrikneu, mit voller Herstellergarantie und COC-Papieren für die Zulassung. Garantie und Inspektionen übernimmt jede Vertragswerkstatt der Marke in Deutschland.

Für ein neues Auto brauchen Sie keinen neuen Führerschein, nur ein gültiges Dokument. Wechselt das Fahrzeug, lohnt sich aber ein Blick auf die Versicherung: Wie und bis wann Sie wechseln können, lesen Sie im Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln 2026.

Bei EuropemobileAngebot

Neues Auto als EU-Neuwagen

Fabrikneue Fahrzeuge aus dem EU-Ausland – mit voller Herstellergarantie und Lieferung nach Hause.

  • Volle Herstellergarantie
  • Service in jeder Vertragswerkstatt
  • Lieferung deutschlandweit

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Dokument ab. Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004 müssen bis 19.01.2027 getauscht sein, aus 2005 bis 2007 bis 19.01.2028. Danach folgt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang bis 2033. Für Papierführerscheine sind alle Fristen abgelaufen, außer für Inhaber mit Geburtsjahr vor 1953. Sie haben bis 19.01.2033 Zeit.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Laut Bundesverkehrsministerium 26,50 Euro: 25,50 Euro für die Umstellung und 1,00 Euro für die Registererfassung. Lassen Sie die Karte direkt von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen 6,50 Euro hinzu. Dazu kommt ein biometrisches Passfoto. Bei alten Papierführerscheinen mit aufwendiger Klassenprüfung kann eine Zusatzgebühr von 10,20 bis 30,70 Euro anfallen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Stammt Ihr alter Führerschein von einer anderen Behörde als der an Ihrem heutigen Wohnort, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Diese beantragen Sie bei der ausstellenden Behörde, oft auch online.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

Das ist nicht bundesweit einheitlich. Ob ein Online-Antrag möglich ist, kann laut Bundesverkehrsministerium nur die zuständige Fahrerlaubnisbehörde sagen. Die Bundesregierung empfiehlt, früh einen Termin zu buchen. Die Karteikartenabschrift lässt sich laut ADAC häufig online beantragen. Die neue Karte können Sie sich gegen 6,50 Euro direkt zuschicken lassen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Länder können in Ausnahmefällen davon absehen. Ihre Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad bleibt bestehen, nur das Dokument ist ungültig. Bei Lkw- und Busklassen kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis laut ADAC eine Straftat sein. Im Ausland kann es Probleme geben, etwa beim Mietwagen.

Muss ich beim Umtausch eine Prüfung machen?

Nein. Für Pkw- und Motorradklassen sind weder eine neue Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung nötig. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Eine Ausnahme ist die Klasse CE 79 aus der alten Klasse 3: Sie endet mit dem 50. Geburtstag. Wer sie danach behalten will, braucht einen ärztlichen Nachweis.

Was wird aus meiner alten Klasse 3?

Sie erhalten die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L, bei Erwerb vor dem 1. April 1980 zusätzlich A1. C1 und C1E gelten unbefristet, also Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Auf Antrag kommt die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 für schwere Züge hinzu, befristet bis zum 50. Geburtstag. Die Klasse T gibt es nur für Land- und Forstwirte.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Kartenführerschein gilt 15 Jahre, so steht es in § 24a FeV. Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Danach brauchen Sie ein neues Dokument. Für Pkw- und Motorradklassen sind auch dann keine Prüfung und keine Untersuchung nötig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet, nur die Karte muss erneuert werden.

Weiterlesen

Stand November 2026. Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 24a und Anlage 8e sowie Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage Nr. 126.2, 202.5 und 202.6 (gesetze-im-internet.de, Abruf 01.11.2026); Bundesministerium für Verkehr (FAQ Führerschein-Umtausch, Stand 01/2026; Besitzstand und Übergangsregelungen, 03/2026); Bundesregierung (FAQ Führerschein-Umtausch, 09/2026); ADAC (Fristen Führerschein-Umtausch 01/2026; Umtauschtabelle und Ratgeber Klasse 3, 01/2026; Pressemeldungen 11/2023 und 11/2025); ÖAMTC (Themenseite Führerschein, Abruf 11/2026). Alle Angaben ohne Gewähr.

Automagazin der Europemobile Retail GmbH – unabhängiger EU-Neuwagenhändler, kein Vertragshändler der besprochenen Marken.

Dieser Beitrag wurde durch Europemobile mit Unterstützung von KI-Tools erstellt.