BAFA Förderung für Plug-in Hybrid EU Neuwagen.  Ladestation, Windmühlen

BAFA- Förderung für Elektro, Hybrid und Plug-in Hybrid auch bei EU-Fahrzeugen!

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Nicht nur beim Basispreis glänzen unsere Fahrzeuge, sie sind zudem förderbar. Sichere Dir beim Kauf bis zu 6.000,- Euro durch die staatliche BAFA Förderung bis Ende 2025.

Nützliche Tipps und Tricks zu den Voraussetzungen der Förderung vom Bund und wie Du den Antrag für Deinen bei Europemobile erworben Neuwagen stellst, erfährst Du weiter im Text, sowie im Erklärvideo und der Infografik.

Mit dem Beschluss des Umweltbonus im Jahr 2016 sorgte der Bund mit der Prämie für Kaufanreize bei Elektroautos. Mit der Erhöhung und Einführung der Innovationsprämie zeigten die Bemühungen Wirkung und die Zulassungszahlen an Elektroautos und Plug-in-Hybride nehmen zu.

Im Vergleich zu konventionell angetriebenen Autos verzeichnen die unter Strom stehenden Modelle höhere Preise. Der Kauf zieht mit dem Einbau von Ladestationen einen zusätzlichen Kostenpunkt nach sich.

Mit der Innovationsprämie verdoppelt die BAFA den Umweltbonus. Die Kaufprämie gewährt der Bund für elektrisch betriebene Fahrzeuge, ausgenommen E-Roller, E-Fahrräder und Leichtkraftfahrzeuge. Mit der Prämie für E-Autos und der Förderung Plug-in-Hybrid 2021 verzeichnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Regelungen. Käufer von Neuwagen, EU-Fahrzeugen sowie von jungen Gebrauchtwagen und Kunden die Leasing bevorzugen, profitieren von der Kaufprämie.

Innovationsprämie

Der Umweltbonus setzt sich aus zwei Hälften zusammen. Ergänzt der Autohersteller mit dem Eigenanteil den Zuschuss des Bundes. Im Zuge der beschlossenen Erhöhung im vergangenen Jahr, verdoppelt der Staat die Prämie. Die Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride galt ursprünglich bis Ende 2021 und wurde vom Bund bis ins Jahr 2025 verlängert.

Mit der Verlängerung der Förderprämie erhöht sich der Umweltbonus. Dieser bemisst sich am Nettolistenpreis des Basismodells. Die Liste der BAFA förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid- Fahrzeuge gibt einen Überblick.

Bei Plug-in-Hybriden unter 40.000 Euro beträgt die Umweltprämie 6.750 Euro. Der Staat verdoppelt den Zuschuss der Prämie in höheren Preissegmenten auf 3.750 Euro. Der Anteil des Herstellers liegt ungeachtet der Erhöhung bei 1.875 Euro. In den Preissegmenten 40.000 bis 65.000 Euro ergibt sich eine Kaufprämie in Höhe von 5.625 Euro. Fahrzeuge die einen Listenpreis von 65.000 Euro netto überschreiten, sind von der Prämie ausgenommen.

Die Innovationsprämie schließt Kauf und Leasing mit ein. Im Auto-Konfigurator findest Du ein breites Angebot an Plug-in-Hybrid Reimporte. Möchtest Du Dein Auto leasen, ist die Summe der Förderung für das Elektroauto abhängig von der Leasingdauer. Dies ergibt ein neuer Beschluss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die BAFA Innovationsprämie für E-Auto, Plug-in Hybride Tabelle

Neben den im Auto-Konfigurator angebotenen Hybrid mit externer Lademöglichkeit, sind Brennstoffzellenfahrzeuge und reine E-Autos förderfähig. Für Elektroautos erhältst Du bei einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro insgesamt eine Kaufprämie von 9.000 Euro. Die Förderung reduziert sich beim Kauf eines teureren Elektroautos auf 7.500 Euro.

In dieser Infografik verschaffst Du Dir einen Überblick über die Förderung Plug-in-Hybrid 2021.

BAFA Förderung bei einem Leasing.

Die am 16. November 2020 in Kraft getretenen Neuerungen umfassen die Änderungen in den Bereichen Leasing und doppelter Förderung. Die Regelungen bringen gestaffelte Fördersätze bei einem geleasten Auto mit sich. Die Höhe des Umweltbonus beim Leasing ist abhängig von der Leasingdauer.

Ein Neuwagen muss mindestens sechs Monate auf die Person, die den Antrag stellt, zugelassen sein. Wer sein Auto least, erhöht den Zeitrahmen bei einer Leasingdauer von zwölf Monaten bis einschließlich 23 Monate auf zwölf Monate. Bei einer Laufzeit von über 23 Monaten steigt die Mindesthaltdauer auf 24 Monate. Der Förderbetrag wird gemäß der Leasingdauer festgesetzt. Du musst den Plug-in-Hybrid oder das Elektroauto zwei Jahre leasen, um die volle Förderung zu erhalten. Bei einer Laufzeit von unter 23 Monaten variiert die Staffelung der Förderung Plug-in-Hybrid 2021.

Fördervoraussetzungen

Es gibt Voraussetzungen für den Erhalt der Umweltprämie. Du kannst den Antrag als private Person oder als Unternehmen, als Firma mit kommunaler Beteiligung sowie im Rahmen einer Stiftung und Verein stellen. Sind auf diese oder Körperschaften ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen, ob als Kauf oder Leasing, sind sie antragsberechtigt, wenn das Auto als Plug-in-Hybrid oder als Elektroauto zur Eigennutzung erworben wird.

Im gewerblichen Bereich stellt das Mitarbeiterleasing bei Elektroautos eine Ausnahme dar. In diesem Fall wird die Kaufprämie gewährt, wenn ein Angestellter als Fahrzeughalter eingetragen ist. Antragsberechtigt, muss dieser bei dem BAFA als Ansprechpartner vermerkt sein.

Zu beachten gilt, der Antragsteller muss der Fahrzeughalter sein. Du kannst einen Bevollmächtigten bestimmen, der das Verfahren stellvertretend für Dich durchführt. Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate in Deinem Besitz sein und über vier Räder und maximal acht Sitzplätze verfügen. Der Kaufpreis des Neufahrzeuges darf in der Basis den Nettolistenpreis von 65.000 Euro nicht überschreiten.

Neu erworbene Reimporte müssen nach dem 3. Juni 2020 zugelassen sein. Gebrauchte erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später, die Zweitzulassung erfolgt nach dem 3. Juni 2020.

Die Doppelförderung

Zwei Plug-in Hybride Golfs auf Ladestattion.jpg

Unter Einhaltung der Rahmenbedingungen kannst Du den Umweltbonus bei E-Autos und Plug-in- Hybriden mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Die Doppelförderung schafft bei Elektroautos weitere finanziellen Vorteile. Seit November 2020 kannst Du den BAFA Umweltbonus um Prämien der Gemeinden, Städte und Bundesländer ergänzen. Zu diesen Förderprogrammen zählt die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand KfW für Ladestationen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bietet das Sofortprogramm „Saubere Luft“ und das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“. Neben den Programmen der BMU kannst Du den BAFA Umweltbonus mit den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kombinieren.

Die wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO und die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen der Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern kann der Antragsteller an die BAFA Förderung koppeln.

E-Autos und Plug-in-Hybride kommen im Elektromodus auf leisen Sohlen angefahren. Mit dem Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, schützt man sehbehinderte und blinde Menschen. Ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines akustischen Warnsystems AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend.

Wer sein Auto rückwirkend mit dem akustischen Warnsystem AVAS ausstattet, erhält eine Förderung und hilft mit AVAS, dass die Umwelt, das Fahrzeug im elektrischen Betrieb wahrnimmt. Das akustische Warnsystem ist förderfähig, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und typengenehmigt ist. Der Einbau muss durch den Autohersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt erfolgen.

Antragstellung und -verfahren

In diesem BAFA-Kontaktformular stellst Du online den Antrag für den Umweltbonus. Ausfüllen, einreichen und die Förderung erhalten. Das vereinfachte Antragsverfahren verlangt die Angabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer. Das Hochladen der Zulassungsbescheinigung entfällt im einstufigen Anmeldeverfahren. Die Fahrzeugdaten werden automatisch elektronisch an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt. Bei Einhaltung der aufgeführten Voraussetzungen steht einer Bewilligung nichts im Wege. Du darfst den Antrag nicht vor der Zulassung stellen.

Für das Verfahren über das BAFA Online-Portal benötigst Du einen Nachweis Deiner Fahrzeugbestellung. Liegt dieser vor, kannst Du direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages den Antrag stellen. Im Erklärvideo zeigen wir Dir, wie Du den Antrag online auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA stellst.

Du musst den Bestellnachweis oder Kaufvertrag Deines Plug-in-Hybrid hochladen. Darin muss der Grundpreis des Fahrzeuges, die optionale Ausstattung und eventuelle Rabatte ausgewiesen sein. Du erhältst bei genehmigtem Antrag vom Bundesamt einen Zuwendungsbescheid. Nach Eingang des Bescheides musst Du Dein Auto innerhalb von neun Monaten zulassen. Nach getätigter Zulassung folgt das Verwendungsnachweisverfahren.

Nun den ausgefüllten und unterzeichneten Nachweis über das BAFA Portal hochladen. Die Rechnung sowie beide Teile der Zulassungsbescheinigung inklusive. Nach Genehmigung Deiner Förderung Plug-in-Hybrid 2021 erreicht Dich die Auszahlung des Umweltbonus.

Bei Leasing statt Kauf, reichst Du neben dem Antrag den Leasingvertrag und die Kalkulation der Leasingrate beim Bundesamt ein. Das weitere Verfahren ist mit dem oben genannten Ablauf identisch.

Künftige Voraussetzungen

Ab dem 1. Januar 2022 setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA bei Zulassung und Antragstellung voraus, dass das Fahrzeug eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer vorweisen kann. Oder höchstens 50 Gramm an CO2 pro Kilometer ausstößt. Bis Ende 2021 muss Dein Plug-in-Hybrid eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern zurücklegen.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Voraussetzung an die Plug-in-Hybride mit Verbrenner- und von außen aufladbarem Elektromotor auf 80 Kilometer Reichweite.

Förderfähig sind Fahrzeug der Klasse M1 die zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sind. Modelle für die Güterbeförderung der Klasse N1 dürfen eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Nutzfahrzeuge der Klasse N2 erhalten eine Prämie, wenn Du sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen darfst.

Förderfähige Gebrauchtwagen

Tageszulassungen, Jahreswagen, Gebrauchtwagen. Die Innovationsprämie schließt Fahrzeuge dieser Art grundlegend nicht aus.

Du kannst eine Haltedauer von vier und maximal acht Monaten Deines Gebrauchten
nachweisen? Die Laufleistung von 8.000 Kilometer wurde nicht überschritten? Dann erhältst Du bei Antrag die Förderung Plug-in-Hybrid 2021.

Im Fall der zweiten Zulassung entspricht die Innovationsprämie stets den Voraussetzungen für Neufahrzeuge mit einem BAFA Listenpreis von über 40.000 EUR bis maximal 65.000 EUR (3.750,-€).

Bei der zweiten Zulassung macht es im Hinblick auf die Förderhöhe demnach anders als bei Fahrzeuegen ohne Zulassung, keinen Unterschied, ob der Listenpreis des Basismodells unter, oder über 40.000 EUR liegt.

Es gilt für Gebrauchtfahrzeuge, oder auch Tageszulassungen folgende Tabelle:

BAFA Förderung Tabelle

Ist Ihr Fahrzeug bereits mit AVAS ausgestattet erhalten Sie weitere 100 EUR pauschale als Zuschuss für eine Nachrüstung des AVAS werden ebenfalls 100 EUR bezuschusst.

Für die Berechnung des förderbaren Betrages, werden 80% des Bruttogesamtfahrzeugpreises wegen des typischen Wertverlustes angesetzt.

Der Bruttoherstelleranteil der Innovationsprämie wird nicht berücksichtigt.

BAFA Förderung Beispielrechnung

Zu beachten ist, dass die Staatliche Förderung zeitlich begrenzt ist und eine Auszahlung der Förderung nicht von Europemobile beeinfluss werden kann.

Rückwirkende Erhöhung

Hast Du Dein Fahrzeug nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen, erhältst Du die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil. Ob Du den erhöhten Umweltbonus rückwirkend erhältst, hängt davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Zweitzulassung handelt. Eine weitere Rolle spielt die Auszahlung des erhöhten Herstelleranteils.

Das geleaste Fahrzeug muss sechs Monate auf die antragstellende Person erstzugelassen
gewesen sein. Gebrauchtwagen nach dem 4. November 2019 oder eine spätere Erstzulassung. Die Zweitzulassung erfolgt nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021. Den Förderantrag musst Du spätestens zwölf Monate nach der Zweitzulassung stellen. Die erste Zulassung kann in einem anderen EU-Staat erfolgt sein. Das gebrauchte Fahrzeug darf maximal eine Laufleistung von 15.000 Kilometer auf der Uhr verzeichnen und zwölf Monate zugelassen sein. Dies schließt junge Gebrauchtwagen in die Förderung mit ein.

Mit der Verdoppelung des Bundesanteils der Kaufprämie wirst Du bezuschusst, wenn der Preis Deines Gebrauchtfahrzeuges unter dem maximalen förderfähigen Bruttogesamtpreis liegt.

Bei der Bestimmung wird der Wertverlust berücksichtigt und die Vorgabe mit 80 Prozent des Neuwagen Listenpreises angesetzt. Die Sonderausstattungen sind inklusive, der Herstelleranteil ist brutto abzuziehen. Einen Nachweis über den Listenpreis erhältst Du in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (kurz DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung.
Übersteigt Dein gebrauchtes E-Auto oder Plug-in-Hybrid diesen maximal förderfähigen Fahrzeugpreis, ist die Förderung beim Gebrauchtwagen ausgeschlossen.

Bereits geförderte Gebrauchtwagen können nicht erneut mit der BAFA Umweltprämie bezuschusst werden.

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Stand: Mai 2021