Automobilreimport - was ist das eigentlich?

Unter einem Reimport versteht man ein Fahrzeug, das ursprünglich vom Hersteller für den Verkauf in ein anderes Land bestimmt ist. Das offizielle Verkaufsnetz und die Preisvorgaben des Herstellers werden durch den Importeur bei der Einfuhr eins solchen Fahrzeuges umgangen und so deutliche Preisvorteile erzielt.

Die Preisvorteile entstehen unter anderem durch niedrigere Nettopreise und das allgemein geringere Preisniveau im Ursprungsland. Um die niedrigere Kaufkraft und höhere Mehrwertsteuer im Ausland zu kompensieren, setzen die Hersteller Listenpreise ihrer Fahrzeuge deutlich niedriger an als in Deutschland. Oftmals sind auch die angebotenen Ausstattungspakete umfangreicher als in Deutschland. Beim erneuten Import nach Deutschland wird dann lediglich die deutsche Mehrwertsteuer fällig, die direkt vom Händler abgeführt wird. 

Lässt sich das auch als Privatperson durchführen?

Prinzipiell ist das durchaus möglich! Vorausgesetzt, man nimmt einen gewissen Aufwand und ein Risiko auf sich. Bedenken muss man dabei alleine schon den logistischen Aufwand, denn irgendwie muss das Fahrzeug ja nach Deutschland kommen. Kurzzeitkennzeichen oder ein Transportanhänger mit Zugfahrzeug werden benötigt. Wird das Fahrzeug in Eigenregie überführt, übernimmt man selbst natürlich auch das Risiko von Transportschäden. Für die Zulassungsstelle wird dann der Original-Kaufbeleg benötigt und das CoC-Dokument (Certificate of Conformity). Oftmals muss das Fahrzeug auch noch bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Die Anbahnung eines Kontaktes mit dem Verkäufer im Ausland ist oftmals kompliziert. Die Verständigung erfolgt bestenfalls in Englisch, meist jedoch in der jeweiligen Landessprache. Missverständnisse sind hier also vorprogrammiert. Rechte, die Sie für gewöhnlich als Käufer in Deutschland haben, gelten im Ausland oftmals nicht! Kommt es zu Streitigkeiten, ist der Gerichtsstand im Ausland. Ohne Erfahrung sind Sie hier alleine auf weiter Flur. 

Viele Verkäufer im Ausland haben schlichtweg auch gar kein Interesse, Einzelfahrzeuge an Privatpersonen nach Deutschland zu verkaufen. Der Aufwand ist einfach oft zu groß.

Zu beachten ist zusätzlich, dass es sich bei dem erworbenen Fahrzeug tatsächlich um einen Neuwagen handelt. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht älter als ein Jahr sein darf, keine Vorbesitzer hat und nicht im Straßenverkehr gefahren wurde. Ansonsten kann es bei der Versicherung zu nachteiligen Einstufungen kommen oder zu Einschränkungen bei der Herstellergarantie.

Ein ausgefülltes Serviceheft mit Fahrgestellnummer und Datum der Auslieferung sind für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen in Vertragswerkstätten notwendig. Liegt dieses Dokument vollständig vor, sind alle Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers nach geltendem EU-Recht verpflichtet, europaweit Garantieleistungen zu erbringen.

Vergessen werden darf keinesfalls, die in Deutschland fällige Mehrwertsteuer innerhalb von zehn Tagen nach Einführung des Neuwagens beim Finanzamt zu entrichten. Die Höhe der abzuführenden Mehrwertsteuer wird anhand der Fahrzeugrechnung ermittelt, die im Original vorgelegt werden muss.

Fahrzeuganforderungen

Fahrzeuge die für den europäischen Markt hergestellt wurden, verfügen über ein CoC-Dokument (Übereinstimmungserklärung). Dieses Dokument garantiert, dass das Fahrzeug den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Basierend auf den darin enthaltenen Daten wird in Deutschland dann die Zulassungsbescheinigung Teil I & II von der Zulassungsbehörde erstellt. 

Kauf eines EU Neuwagens beim Händler in Deutschland

Wird das EU Fahrzeug bei einem Händler im Inland erworben, der sich auf den Vertrieb von Reimport Fahrzeugen spezialisiert hat, wurden die oben aufgeführten Punkte bereits erledigt. Ein Kaufvertrag nach deutschem Recht verspricht zudem eine seriöse Abwicklung des Neuwagenkaufs. Ein Ansprechpartner in Deutschland vereinfacht die Kommunikation, insbesondere wenn es komplexe Themen abzuklären gilt. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, ist der Gerichtsstand stets in Deutschland und der Käufer profitiert vom gut geregelten Verbraucherschutz.